Einzelfallhilfen

Jugendliche und Heranwachsende können in unseren Einrichtungen Flexible Jugendhilfe, QUARTAL und Soziales Training ambulant betreut werden. Grundlage ist eine Antragstellung der Eltern auf Hilfe zur Erziehung/ Erziehungsbeistand im zuständigen Jugendamt. Junge Volljährige können einen eigenständigen Hilfeantrag stellen. Die Hilfen sind inhaltlich und zeitlich unterschiedlich ausgerichtet.

 

Flexible Jugendhilfe

  • Jugendhilfeleistung nach SGB VIII §§ 30, 31, 34, 35a, ggf. § 19

 

QUARTAL

  • Jugendhilfeleistung nach SGB VIII §§ 30, 35
  • Jugendbewährungshilfe und zentrale Jugendgerichtshilfe

 

Soziales Training

  • Jugendhilfeleistung nach § 27 i.V.m. § 30 SGB VIII Kognitives und emotionales Kompetenztraining
  • Ambulante Maßnahmen nach § 10 JGG