Beratung

Jugendliche und Heranwachsende mit einer jugendrichterlichen Weisung werden in der Einrichtung Soziales Training im Rahmen von drei bis maximal neun Stunden bei abgrenzbaren Problembereichen, die kurzfristig lösbar sind, beraten. Der Zugang zur Beratung erfolgt ausschließlich über die Grundlage einer richterlichen Weisung und über die Vermittlung der zuständigen Jugendgerichtshilfe.